die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung sei auf vier Tage festzusetzen; 3. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine Gebühr gemäss Art. 21 VKD). III. Im Weiteren sei zu verfügen: 1. Das Mobiltelefon iPhone 7 sei zur Vernichtung einzuziehen (Art. 69 StGB). 2. Das Honorar der amtlichen Verteidigung sei gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO). 3. Es sei über die Aufbewahrung bzw. Löschung des erhobenen DNA-Profils (PCN-Nr. .________) sowie der erhobenen erkennungsdienstlichen Daten zu verfügen.