3 4. Anträge der Parteien Staatsanwältin F.________ stellte und begründete an der oberinstanzlichen Verhandlung namens der Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 1940 f.): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 23. November 2018 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. des Schuldspruchs, wonach A.________ der mehrfachen, teilweise mengenmässig qualifizierten, teilweise mit G._