3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung ein aktueller Leumundsbericht (inkl. Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse) sowie ein aktueller Strafregisterauszug des Beschuldigten eingeholt (pag. 1898; pag. 1916 ff.; pag. 1922). Zudem wurde der Beschuldigte an der oberinstanzlichen Verhandlung ergänzend einvernommen (pag. 1926 ff.). Rechtsanwalt B.________ reichte anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung den aktuellen Arbeitsvertrag des Beschuldigten bei der C.________, ein Arbeitszeugnis der D.________ vom 28. Februar 2019 betreffend das temporäre Arbeitsverhältnis bei der E.__