2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, mit Schreiben vom 28. November 2018 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 1847). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 14. Januar 2019 (pag. 1885 f.) erklärte die Generalstaatsanwaltschaft mit Eingabe vom 31. Januar 2019 form- und fristgerecht die Berufung, beschränkt auf die Strafzumessung und die Einziehung (pag.