I. erstinstanzliches Urteil). Weiter verfügte die Vorinstanz die Einziehung der beschlagnahmten Drogen und Drogenutensilien zur Vernichtung sowie die Rückgabe eines Mobiltelefons Apple iPhone 7 und eines schwarzen Notizbuchs an den Beschuldigten nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils (pag. 1843, Ziff. III. 1. und 2. erstinstanzliches Urteil).