Erstinstanzlich hielt das Regionalgericht fest: Die Beschuldigte wird vollumfänglich schuldig gesprochen, weshalb sie die gesamten Verfahrenskosten im Strafpunkt zu tragen hat. Die Verfahrenskosten werden insgesamt auf CHF 7‘200.00 bestimmt. Sie setzen sich aus Gebühren der Staatsanwaltschaft von CHF 3‘700.00 und des Gerichts von CHF 2‘500.00 sowie den Kosten für den Auftritt der Staatsanwaltschaft von CHF 1‘000.00 zusammen. Dies ist zutreffend.