Damit ist der Zins ab dem Datum zuzusprechen, für den er beantragt wurde. Nach dem Gesagten sind die erstinstanzlich gesprochenen Genugtuungen und die Zinsen zu bestätigen. VI. Verfügungen Die bei der Kantonspolizei Bern, Fachbereich Digitale Forensik FDF, gesicherten Daten (Archivkopie von Daten aus den sichergestellten Laptops der Beschuldigten [Ass. 6 und Ass. 7]) sind zu löschen (S. 5 des Anzeigerapports vom 17. November 2016, pag. 10 PEN 17 112). 46 VII. Kosten und Entschädigung