Gestützt auf diese (und andere) Präjudizien halten HÜTTE/LANDOLT (S. 175) dafür, dass bei Sexualdelikten ohne Erzwingen einer Penetration von einer Basisgenugtuung von CHF 5‘000.00 bis 10‘000.00 für Verbrechen/Vergehen an besonders schutzwürdigen Personen unter Missbrauch eines Abhängigkeits- oder Vertrauensverhältnisses und von einer Basisgenugtuung von CHF 3‘000.00 bis 5‘000.00 bei Vergehen mittlerer Schwere (sexuelle Handlungen oder sexuelle Nötigung) auszugehen ist. Bei leichten Fällen (Bagatellen) sollte man gemäss diesen Autoren von Basisgenugtuungen absehen und lediglich das Ermessen anwenden.