Eine Genugtuung von CHF 10‘000.- im Jahr 2010 für sexuelle Handlungen durch den Vorgesetzten an einer 16/17-jährigen Lehrtochter (Fall 47). Gestützt auf diese (und andere) Präjudizien halten HÜTTE/LANDOLT (S. 175) dafür, dass bei Sexualdelikten ohne Erzwingen einer Penetration von einer Basisgenugtuung von CHF 5‘000.00 bis 10‘000.00 für Verbrechen/Vergehen an besonders schutzwürdigen Personen unter Missbrauch eines Abhängigkeits- oder Vertrauensverhältnisses und von einer Basisgenugtuung von CHF 3‘000.00 bis 5‘000.00 bei Vergehen mittlerer Schwere (sexuelle Handlungen oder sexuelle Nötigung) auszugehen ist.