45 2013, S. 183 ff.) ergeben sich folgende mehr oder weniger vergleichbare Fälle: Eine Genugtuung von CHF 3‘000.00 im Jahr 2004 für sexuelle Nötigung und sexuelle Handlungen an Kinder bis 12 Jahren, die damit einverstanden gewesen waren (Fall 10). Eine Genugtuung von CHF 5‘000.00 im Jahr 2004 für eine Primarschülerin, an der sich ein "Kinderfänger" vergangen hatte (Fall 18).