und der Beschuldigten bestand. Es kam zirka zu zehn Übergriffen auf C.________, welche teilweise auf der nackten Haut stattfanden. Wie bereits festgehalten beschränkten sich die Übergriffe auf die Brüste von C.________. Ob es bei C.________ zu Langzeitschaden kommen wird, kann zwar zurzeit nicht abschliessend festgestellt werden. Es ist aber eher davon auszugehen, dass C.________ die Übergriffe gut verarbeiten konnte, da auch drei Jahre nach den Vorfällen keine solchen Folgen festgestellt werden konnten. Das Gericht erachtet daher angesichts des Gesagten eine Genugtuung in der Höhe von CHF 1‘500.00 als angemessen.