44 Bei den Übergriffen auf C.________ handelt es sich um einen deutlich leichteren Fall mit einer Anzahl von zirka 10 Übergriffen und Beschränkung der Übergriffe auf die Brüste. Zur Penetration kam es ebenfalls nicht. Folglich ist von der Festlegung einer Basisgenugtuung abzusehen und lediglich das Ermessen für die Festsetzung der Genugtuung anzuwenden, mit Blick auf die Genugtuungen, die in gravierenderen Fällen zugesprochen werden (HÜTTE/LANDOLT, Genugtuungsrecht, Bd. I, Zürich/St. Gallen 2013, S. 174-175).