Daher ist die Basisgenugtuung von CHF 6‘000.00 um CHF 600.00 pro Jahr, ausmachend CHF 2‘100.00 bei dreieinhalb Jahren, zu erhöhen. Die angemessene Genugtuungssumme liegt damit im Bereich von zirka CHF 8‘100.00. Ob es zu Langzeitschaden kommen wird, kann zurzeit nicht abschliessend festgestellt werden. Aufgrund der diesbezüglichen (bereits hiervor bei der Strafzumessung festgehaltenen) Aussagen von G.________ ist aber davon auszugehen, dass sich die Übergriffe negativ auf D.________ ausgewirkt haben und sie lange psychisch belastet haben. Auch im Schreiben vom 29.10.2018 hält G.______