Je nach Intensität ist die Basisgenugtuung um 10% bis 20% pro Jahr zu erhöhen, wenn die Übergriffe wiederholt während eines längeren Zeitraums begangen wurden (HÜT-TE/LANDOLT, Genugtuungsrecht, Bd. I, S. 174). Die Übergriffe auf D.________ fanden vorliegend mehrmals im Jahr, nämlich mit Sicherheit 2 Mal pro Monat und somit wiederholt statt. Daher ist die auf CHF 6‘000.00 festgelegte Basisgenugtuung um 10% pro Jahr zu erhöhen. Die Übergriffe ereigneten sich von Mitte 2012 bis 7. Januar 2016 wiederholt und demnach während zirka dreieinhalb Jahren. Daher ist die Basisgenugtuung von CHF 6‘000.00 um CHF 600.00 pro Jahr, ausmachend CHF 2‘100.00 bei dreieinhalb Jahren, zu erhöhen.