In Bezug auf die Übergriffe auf D.________ ist zur Berechnung der Genugtuungshöhe bei einem solchen Sachverhalt als Erstes eine Basisgenugtuung festzulegen: Die Basisgenugtuung aus sexuellen Handlungen (Verbrechen/Vergehen) von besonders schutzbedürftigen Opfern (Kindern, Behinderten, vom Täter Abhängigen) ohne Erzwingen einer Penetration liegt bei Missbrauch eines Abhängigkeitsoder Vertrauensverhältnisses bei CHF 5‘000.00-10‘000.00 (HÜTTE/LANDOLT, Genugtuungsrecht,