Immerhin gab es bei beiden Opfern keine Penetration. Aufgrund der Schwere der Verletzung der sexuellen Integrität der beiden Mädchen, der Anzahl der Übergriffe, der Wiederholung während mehrerer Jahre und aufgrund des junge Alters der Privatklägerinnen ist für beide Privatklägerinnen eine Genugtuungssumme zu sprechen.