34 Abs. 1 aStGB) rechnerisch deutlich übertroffen. Eine Asperation um einen Drittel der jeweiligen Einzelstrafen hätte «gedanklich» respektive rechnerisch allein unter Beizug der weiteren vier Mal Betasten und Streicheln der Vagina von D.________ eine Erhöhung der Einsatzstrafe um 280 auf 490 Tagessätze zur Folge. Hinzu kämen as-