24.3 Asperation Wie gezeigt, ist für sämtliche der rund 25 Delikte eine Geldstrafe auszusprechen, weshalb die Einsatzstrafe von 210 Tagessätzen angemessen zu erhöhen ist. Selbst wenn man mit Rücksicht auf die sachliche Nähe der Delikte einen äusserst moderaten Asperationsfaktor von unter 1/2 zur Anwendung bringt, wird die gesetzliche Obergrenze der Geldstrafe von 360 Tagessätzen (Art. 34 Abs. 1 aStGB) rechnerisch deutlich übertroffen.