Sie wurde auch auf der nackten Haut berührt. Die Übergriffe sind aber weniger gravierend als die Übergriffe zum Nachteil ihrer Schwester, insbesondere da sie sich bei C.________ auf den Brustbereich beschränkten. Die Intensität bzw. Schwere der vorgenommenen Handlungen ist im Vergleich zu anderen möglichen tatbestandmässigen Handlungen (wie etwa die Penetration oder Anfassen des Genitalbereichs) leicht. Zwar nutzte die Beschuldigte ebenfalls ein gewisses Vertrauensverhältnis zwischen ihr und C.________ aus. C.________ ist auch ab und zu über das Wochenende zur Beschuldigten gekommen.