___ immerhin nicht bei jedem Besuch bei der Beschuldigten. Es kann zurzeit nicht abschliessend festgestellt werden, inwiefern C.________ in ihrer Entwicklung gestört wurde und wie stark sie an den Folgen der Tat leiden wird. Es ist aber eher davon auszugehen, dass C.________ die Übergriffe gut verarbeiten konnte, da auch drei Jahre nach den Vorfällen keine Folgen festgestellt wurden. Zur Art und Weise der Tatbegehung ist festzuhalten, dass es zu einseitigem körperlichem Kontakt gekommen ist und C.________ Schmerzen an der Brust verspürte. Sie wurde auch auf der nackten Haut berührt.