39 24.2 Zum Nachteil von C.________ Hinsichtlich C.________ geht die Kammer wie gesehen davon aus, dass die Beschuldigte sie zehn Mal im Bereich der Brüste betastete und streichelte. Das Ausmass der Verletzung der sexuellen Entwicklung wiegt auch bei den Übergriffen auf C.________ schwer, da sie mit ihren sechs Jahren ebenfalls sehr jung und noch weit vom Pubertätsalter entfernt war. Die Übergriffe fanden zehn Mal statt und ereigneten sich gemäss den Aussagen von C.________ immerhin nicht bei jedem Besuch bei der Beschuldigten.