_ der Beschuldigten in gewisser Weise zusätzlich ausgeliefert bzw. in zusätzlichem Mass von ihr abhängig. Sie konnte sich der Beschuldigten an den Wochenenden, welche sie alleine bei ihr verbrachte, nicht entziehen. Die Beschuldigte nutzte diese Situation aus, was stark negativ zu werten ist. Zusätzlich negativ ins Gewicht fällt, dass D.________ – gemäss ihren Aussagen, auf die abzustellen ist – der Beschuldigten gesagt hat, dass sie damit aufhören solle und sie dies einfach nicht wolle. Trotzdem hat die Beschuldigte damit weitergefahren.