Insbesondere habe ihr D.________ auch erzählt, dass sie mit ihren Puppen das Gleiche mache, wie die Beschuldige mit ihr gemacht habe, nämlich «Sex» (pag. 71 PEN 17 112 Z. 104-106). Dies zeigt, dass D.________ durch das Vorgefallene massgebend beeinträchtigt wurde und dies verarbeiten musste und muss. Auch in den Schreiben vom 29. Oktober 2018 und vom 5. November 2019 hält G.________ fest, dass sie immer wieder wahrnehme, dass die Vorkommnisse für D.________ nicht abgeschlossen seien (pag. 52 und 249). Diese deutlich feststellbaren negativen Auswirkungen auf D.