Die Auswirkungen auf D.________ sind nicht als harmlos einzustufen, sondern wiegen insgesamt ziemlich schwer. Es ist unmöglich festzulegen, wie lange und wie stark D.________ in ihrer Entwicklung gestört bleiben wird. Aufgrund der bis zum Urteilszeitpunkt festgestellten Auswirkungen auf D.________ ist aber davon auszugehen, dass D.________ weiterhin und nachhaltig darunter leiden wird. Gemäss den Aussagen von G.________ habe ihr D.________ immer wieder spontan von sich aus von den Erlebnissen mit der Beschuldigten erzählt (pag. 70 Z. 66 und Z. 94-96 PEN 17 112). Insbesondere habe ihr D.___