Sie habe der natürlichen Entwicklung nur wenig Raum gegeben. Kinder sollten sich dann mit ihrer Sexualität beschäftigen, wenn sie wollen; und nicht, wenn die Gotte es wolle. Die Handlungen hätten D.________ negativ in der Entwicklung beeinflusst. Dies dauere bis heute an. Bezüglich D.________ sei eine Freiheitsstrafe von 11 Monaten angemessen. Für C.________ sei ein Monat zu asperieren. Dies ergebe 12 Monate. Die Täterkomponente sei neutral zu gewichten. Die Beschuldigte habe keine Vorstrafen. Die Strafe sei bedingt mit einer Probezeit von zwei Jahren auszusprechen.