_ offenbar erzählt hat, die Beschuldigte habe gesagt, die «Brüste» von D.________ würden auch ein wenig ihr gehören (pag. 74). Der Vorsatz ist gegeben, der subjektive Tatbestand erfüllt. 19.3 Fazit Da keine Rechtfertigungs- und Schuldausschlussgründe gegeben sind, hat ein Schuldspruch wegen sexueller Handlungen mit Kindern, mehrfach begangen zum Nachteil von D.________ und C.________, zu ergehen. IV. Strafzumessung