34 im Sinne einer sozialen Wertung bewusst. Angesichts dessen, dass sie sich regelmässig (teilweise auch beim/nach dem Duschen) an den Straf- und Zivilklägerinnen vergriffen hat, sich hat massieren lassen und darüber hinaus eine äussert schwache Erklärung für das Anfassen der Brust von D.________ nachgeliefert hat, erhellt, dass die Berührungen auch für die Beschuldigte einen sexuellen Hintergrund gehabt haben. Dazu passt ferner, dass D.________ G.________ offenbar erzählt hat, die Beschuldigte habe gesagt, die «Brüste» von D.