16. Ausführungen der Vorinstanz Die Ausführungen des Regionalgerichts zur rechtlichen Würdigung sind zwar korrekt, jedoch sind sie eher knapp ausgefallen. Mithin bedürfen sie nachfolgend einiger ergänzender Darlegungen, wobei dennoch vorab die vorinstanzliche Subsumtion wiedergegeben sei (pag. 177): […] Opfer ist ein Kind oder ein(e) Jugendliche(r) unter 16 Jahren. Unberücksichtigt bleibt, ob der Täter das Opfer nötigt oder eine bestehende Notlage, Abhängigkeit oder Widerstandsunfähigkeit ausnützt. Gemäss Ziff. 2 findet Art.