Die «eindeutige Sexualbezogenheit» kann sich entweder auf eine Durchschnittsnorm oder auf einen moralischen Massstab beziehen. Es stellt sich deshalb auch in diesem Zusammenhang die kaum beantwortbare Frage, ob die Orientierung am Üblichen im Sinne des Häufigen oder am Sittlichkeitsempfinden erfolgt (Maier, AJP 1999, 1391 f.). Zudem bei der Beurteilung, ob eine sexuelle Handlung in Bezug auf den konkreten Tatbestand gegeben ist, auf die Umstände des Einzelfalles und die persönlichen Beziehungen der Beteiligten abzustellen (Wiprächtiger, ZStrR 2007, 306 m. V. auf BGer, KassH, 30. 8. 2000, 6S.239/2000).