29 14.8 Aussagenanalyse I.________ Zu I.________ kann nicht viel gesagt werden. Sie hat hinsichtlich der Anschuldigungen nichts aktiv mitbekommen und teilt bloss ihren Eindruck mit. Sie hat ausgesagt, sie könne sich nicht vorstellen, dass an den Vorwürfen etwas dran sei und sinngemäss mitgeteilt, sie habe keine Mühe, ihre Kinder weiterhin der Beschuldigten zu übergeben (pag. 88 ff. PEN 17 112). Dies vermag die Beschuldigte jedoch nicht gross zu entlasten.