Sonst hätte er dies so ausgesagt. Immerhin ist zugunsten der Beschuldigten festzuhalten, dass er mitteilte, er könne sich Übergriffe seitens der Beschuldigten nicht vorstellen (pag. 291 Z. 15 f.). Insgesamt betrachtet sind seine Ausführungen nicht unglaubhaft, doch hat er letztlich nicht viel Gewichtiges beitragen können, da er wohl eben nur unregelmässig bzw. jedenfalls nicht tagelang bei der Beschuldigten zu Besuch gewesen ist.