Er hat eher einen Groll gegen die Sozialdienste, die versucht hätten, ihn und seine Tochter (sowie die Beschuldigte) auseinander zu bringen. Gleichzeitig kann klar festgehalten werden, dass er nie davon gesprochen hat, regelmässig bei der Beschuldigten übernachtet zu haben. Er führt bloss aus, er habe seine Tochter bei der Beschuldigten besuchen können (pag. 291, Z. 6). Wie oft dies gewesen ist, sagte er nicht. Es ist also nicht davon auszugehen, dass er jeweils an den Wochenenden quasi bei der Beschuldigten gewohnt hat, wie dies die Verteidigung geltend macht. Sonst hätte er dies so ausgesagt.