im Jahr 2010 den Sozialdienst über das Foto mit dem nackten Buben informiert hat. Dieses Foto existiert, ist sogar aktenkundig, und nicht derart unproblematisch wie es die Beschuldigte darstellt. Aus den Notizen der Pflegemutter ergibt sich, dass diese bemüht gewesen ist, D.________ nicht zu konditionieren. Sie hat bloss laufend festgehalten, was wann passiert ist. Sie ist auch nicht selber auf das Thema zurückgekommen. Dieses Argument der Verteidigung erscheint als aktenwidrig. D.________ hat jeweils selber wieder angefangen davon zu sprechen.