Dieses Zeugnis der Pflegemutter hat Gewicht, auch weil es die Beschuldigte nicht übermässig schlecht darstellt. Es ist – auch wenn die Verteidigung dies anders sieht – kein vernünftiger Grund erkennbar, warum G.________ lügen und danach daran festhalten sollte. Ausserdem hat sie gar bei der zuständigen Erziehungsberaterin Hilfe geholt. Auch schwärzt sie nicht ebenfalls den Ehemann der Beschuldigten an, was die These, dass sie D.________ von der portugiesischen Diaspora fernhalten wolle, nicht haltbar macht. Daran ändert nichts, dass G.________ im Jahr 2010 den Sozialdienst über das Foto mit dem nackten Buben informiert hat.