71 PEN 17 112, Z. 112). Es ist kein Grund ersichtlich, warum D.________ G.________ hätte belügen sollen. Wenn erstere zeigt, wie an ihren Brustwarzen gedreht wurde, muss sie dies erlebt haben. Sie erfindet aller Voraussicht nach keine Begebenheit, die sie in nachvollziehbarer Weise selber nicht versteht. G.________ erachtet die Aussagen von D.________ als glaubhaft. Ihre spontanen Aussagen würden darauf hindeuten, dass es sie beschäftige. Die Vorfälle beschäftigen D.________ offenbar auch aktuell noch (pag. 249). Dieses Zeugnis der Pflegemutter hat Gewicht, auch weil es die Beschuldigte nicht übermässig schlecht darstellt.