37 und 38 – bei objektiver Betrachtung – wohl nicht um einen Ausschlag gegangen sein. Zunächst war sich die Beschuldige nämlich unsicher («Ich weiss nicht mehr ob er damals eine Allergie hatte. Er hatte auf jeden Fall in den Ferien eine Allergie. Ich weiss jetzt aber wirklich nicht mehr, ob dies mit dem T-Shirt in diesem Zusammenhang steht.»), wobei sie genau wusste, welche Fotos sich auf dem Laptop befunden haben (pag. 29 PEN 17 112, Z. 93-96 und pag. 30, Z. 135 ff.). Insgesamt ist diesen Fotos allerdings kein grosses Gewicht beizumessen. Darüber hinaus befremdet es aber latent, wenn die Beschuldigte D.________ fürs Massieren bezahlt hat.