Daneben scheinen die Beschuldigte und/oder ihr Ehemann einen eher enthemmten Umgang mit Kinderfotos zu haben. D.________ nimmt entgegen den Aussagen der Beschuldigten auf dem aktenkundigen Foto eben gerade nicht die gleiche Pose ein wie der Affe im Hintergrund (pag. 29 PEN 17 112, Z. 110 i.V.m. pag. 33) und zumindest auf den zweiten Blick ist das relativ offenherzige Posieren von D.________ evident, auch wenn die Beschuldigte dies nicht wahrgenommen haben will (pag. 29 PEN 17 112, Z. 113-114). Im Weiteren dürfte es bei den Fotos auf pag. 37 und 38 – bei objektiver Betrachtung – wohl nicht um einen Ausschlag gegangen sein.