83 PEN 17 112, Z. 195-197). Es ist ein Unterschied, ob man einen BH kauft und es dabei zu einer Berührung kommt, was eine unmittelbare Nähe zum Kauf impliziert, oder wenn man einen BH gekauft hat und eine Berührung bei dessen Anziehen durch die Beschenkte erfolgt. Den Zusammenhang mit dem BH hat die Beschuldigte an der ersten Einvernahme mit keiner Silbe erwähnt; und ihr Ehemann schildert bei einem an sich simplen Sachverhalt eine weitere Version, was sich ereignet haben soll und er gar gesehen haben will: D.________ habe einen BH kaufen wollen und sei darum von seiner Ehefrau an den Brüsten berührt worden (pag. 83 PEN 17 112, Z.195-197).