_ habe den BH anziehen wollen. Die Beschuldigte habe ihr gesagt, dass sie einen BH habe, aber noch keine Brüste (pag. 40 PEN 17 112, Z. 40-43). Die Aussagen zur Geschichte mit dem BH sind also nicht stringent (vgl. auch pag 280 unten und 281 oben). Der Ehemann der Beschuldigten führte diesbezüglich aus: «Einmal im Spielen über den Kleidern … D.________ wollte einen BH kaufen. Dabei betastete meine Frau D.________ über den Kleidern im Bereich der Brust und fragte, ob die Brüste von D.________ denn schon wachsen. Das war rein spielerisch gemeint» (pag. 83 PEN 17 112, Z. 195-197).