Auf Vorhalt, D.________ habe ihrer Pflegemutter erzählt, dass sie, die Beschuldigte, ihre Brustwarzen reiben und sie, die Beschuldigte, auch am «Schlitzli» von D.________ reiben würde, gab die Beschuldigte zu Protokoll: «Das mit dem Genitalbereich stimmt nicht. Aber das mit den Brüsten stimmt. Ich habe bei D.________ im spielerischen geschaut, ob D.________ schon Brüste hat oder bekommt. Manchmal habe ich Spass gemacht