C.________ schont die Beschuldigte: Namentlich indem sie ausführt, sie habe nur gesehen, wie diese bei D.________ oben in den Pullover gegriffen habe (pag. 57a resp. 60 PEN 17 112, Videoeinvernahme Zeitindex 15.43); oder im Winter habe die Beschuldigte sie über dem Unterleibchen berührt (pag. 57a resp. 60 PEN 17 112, Videoeinvernahme Zeitindex 15.40); oder das sei nicht viel vorgekommen (pag. 57a resp. 60 PEN 17 112, Videoeinvernahme Zeitindex 15.45). C.________ differenziert, ob sie selber etwas gesehen oder ob D.________ ihr Dinge erzählt hat (pag. 57a resp. 60 PEN 17 112, Videoeinvernahme Zeitindex 15.43).