23 14.3 Aussagenanalyse betr. C.________ Die Aussagen von C.________ sind vom Regionalgericht zusammengefasst worden (pag. 167 ff.). C.________ hinterlässt bei der Einvernahme vom 24. Februar 2016 einen aufgeweckten, offenen, interessierten und orientierten Eindruck. Sie sagt etwa postwendend, dass eine Frage bereits gestellt worden sei, als die Polizistin dessen nicht sicher ist und dies in den Raum stellt (pag. 57a resp. 61 PEN 17 112, Zeitindex Videoeinvernahme 15.55). C.________ schont die Beschuldigte: