60 PEN 17 112, Videoeinvernahme Zeitindex 15.44). Darüber hinaus differenziert D.________, was ihrer Halbschwester C.________ widerfahren ist. Diese sei nur an den Brüsten angefasst worden. Sie sagt dabei, dass sie gesehen habe, wie die Hand der Beschuldigten unter den Pullover von C.________ geschoben worden sei. Dies zeigt erstens, dass D.________ gegenüber der Beschuldigten auch schonende Aussagen macht und zweitens die Exaktheit der Aussagen. Ein weiteres Zeugnis einer nicht übermässigen Belastung ist die Schilderung von D.________, die Berührungen hätten über und unter den Kleidern stattgefunden (pag. 46a resp. 50 PEN 17 112, u.a. Videoeinvernahme Zeitindex 14.06).