22 dass es zu Übergriffen im Ehebett gekommen sei, wenn doch der Ehemann im gleichen Bett geschlafen habe, ist dazu anzumerken, dass die Übergriffe wohl in der Regel am (Vor-)Abend stattgefunden haben, als die Erwachsenen noch nicht im Bett gewesen sind (siehe pag. 46a resp. 52 PEN 17 112, Videoeinvernahme Zeitindex 14.36). C.________ führte in diesem Kontext nebenbei aus, der Ehemann der Beschuldigten sei meistens am Arbeiten gewesen, wenn die Beschuldigte «so Sachen gemacht habe» (pag. 57a resp. 60 PEN 17 112, Videoeinvernahme Zeitindex 15.44).