Im Übrigen erklärt sie auch, weshalb der Ehemann der Beschuldigten nichts mitbekommen habe: Dieser sei (öfters) am Tablet, am PC oder auch etwa in der Küche gewesen (pag. 46a resp. 51 PEN 17 112, Videoeinvernahme Zeitindex 14.15). Soweit die Verteidigung vorbringt, es könne nicht sein,