21 D.________ mehrmals die gleichen Aussagen gemacht, wozu sie nicht in der Lage gewesen wäre, wenn sie das Geschilderte nicht erlebt hätte. Sie fragt überdies, wie lange die Einvernahme noch dauere. Dies deutet auf Unbefangenheit hin und eben nicht darauf, dass sie erzählen müsste (pag. 46a resp. 50 PEN 17 112, Videoeinvernahme Zeitindex 14.13). Das relativ frühzeitige Erwähnen einer Nebensächlichkeit, verbunden mit einer – nachvollziehbaren – Gemütsäusserung («das isch mer pinlech gsi», pag. 46a resp.