14.2 Aussagenanalyse betr. D.________ Die Aussagen von D.________ sind von der Vorinstanz zusammengefasst worden (pag. 166 ff.). Ergänzt werden kann, dass D.________ die Art des Knetens deutlich differenzierte. Am Gesäss («Hinterteil») wurde nämlich grober geknetet als im Brustbereich und bei der Vagina beziehungsweise den Schamlippen («Backen»; «bi dene dünne») (pag. 46a resp. 49/50 PEN 17 112, Videoeinvernahme Zeitindex 13.46/14.03). D.________ hinterlässt bei ihrer Einvernahme am 24. Februar 2016 einen eher unsicheren und latent scheuen Eindruck. So legt sie den Arm um die Stuhllehne und sitzt ganz auf der Seite der Sitzfläche.