C.________ sagte aus, dass sie ab dem 6. Altersjahr bei A.________ gewesen und schon zur Schule gegangen sei, als sie erstmals bei A.________ gewesen sei (pag. 61 Min. 15.45, PEN 17 112). H.________ (Ehemann der Beschuldigten) sagte aus, er glaube, dass sie C.________ letztmals am 16. oder 17.12.2015 gesehen hätten (pag. 82 Z. 121 f., PEN 12 117). Diesen Ausführungen schliesst sich die Kammer an, mit folgenden – strukturierten und mit weiteren Belegen untermauerten – Erweiterungen: