Somit ist davon auszugehen, dass die Aussagen von C.________ wahr sind. Dass der Ehemann der Beschuldigten die Übergriffe verneint, also sagt, keine solchen gesehen zu haben, lässt nicht den Schluss zu, dass diese daher nicht stattgefunden hätten. So war er nicht immer in der Wohnung anwesend oder er war mit anderen Sachen beschäftigt (nämlich am Laptop oder Tablet) und hat sich daher nicht geachtet hat. Auch hat er sich nicht immer im demselben Raum aufgehalten. Zudem hat C.________ nie gegenüber der Beschuldigten gesagt, dass sie dies nicht wolle. Beide Mädchen haben ausserdem nie lautstark geschrien oder sich anders gewehrt.