Angesichts der Art und Weise wie C.________ aussagt, ist aber nicht davon auszugehen, dass C.________ die Beschuldigte zu Unrecht beschuldigten sollte. C.________ macht die Beschuldigte auch nicht unnötig schlecht, indem sie sagt, bei ihr hätten keine Berührungen unten (im Genitalbereich) stattgefunden. Weiter sagt sie auch, dass die Beschuldigte ihr nicht gesagt habe, dass sie über die Vorfälle nicht reden dürfe. C.________ sagt detailliert und in einer für ihr Alter kindsgerechten Sprache aus. Die Äusserungen von C.________ erfolgten zudem offenbar auch spon-